57a-Begutachtung (Pickerl)

Die § 57a-Begutachtung, kurz „Pickerl“, ist die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Dabei wird Ihr Wagen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie auf Umweltverträglichkeit geprüft.

 

  • Etwaige Mängel beheben wir nach Rücksprache mit Ihnen gerne sofort.
  • Mitzubringen sind: Zulassungsschein (oder Anmeldegutachten/Typenschein); Genehmigung für etwaige Sonderausstattungen
  • 3-2-1-Regelung für Neuwagen: Die erste Begutachtung ist drei Jahre nach Erstzulassung fällig, die zweite nach zwei Jahren. Danach muss das Pickerl jährlich erneuert werden.

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie gleich online einen Termin.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!